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   OLG Stuttgart, 19.02.2004 - 7 U 183/04   

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https://dejure.org/2004,31307
OLG Stuttgart, 19.02.2004 - 7 U 183/04 (https://dejure.org/2004,31307)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.02.2004 - 7 U 183/04 (https://dejure.org/2004,31307)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 7 U 183/04 (https://dejure.org/2004,31307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Elementarschadenversicherung: Leistungsausschluss bei Rückstau im Falle der Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes durch Niederschlagswasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen des Tatbestandes der Überschwemmung i.S.d. § 3 Nr. 1 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG 95); Vorliegen einer Überschwemmung bei Hervorrufen eines Rückstaus in der Kanalisation aufgrund sich ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2004 - 7 U 183/04
    Bei der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist entscheidend, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH v. 23.6.1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 = MDR 1993, 841; st. Rspr.).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2004 - 7 U 183/04
    Vielmehr muss die Auslegung der Klausel über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre umstritten und in ihren tatsächlichen Auswirkungen nicht nur für die Parteien, sondern für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sein (BGH v. 10.12.2003 - IV ZR 319/02, MDR 2004, 464 = BGHReport 2004, 476 unter II. 2.).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2001 - 19 U 19/01

    Leistungsanspruch gegenüber einer dynamischen Sachversicherung bzgl. eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2004 - 7 U 183/04
    Dahinstehen kann, ob von einer Überschwemmung i.S.v. § 3 Nr. 1 BEG 95 nur dann ausgegangen werden kann, wenn eine schadensträchtige Überflutung des Geländes außerhalb des Gebäudes und nicht nur von Gebäudeteilen vorliegt (so das LG unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, Urt. v. 5.7.2001 - 19 U 19/01; Dietz, Gebäudeversicherung, 2. Aufl. 1999, S. 224) oder ob der Tatbestand der Überschwemmung auch dann vorliegt, wenn sich auf der Straße ansammelndes Niederschlagswasser in erheblichen Mengen in die Kanalisation gelangt und von dort einen Rückstau in der Hauswasserleitung hervorruft, der zum Eintritt eines Gebäudeschadens führt (VGH Baden-Württemberg VersR 1988, 1258).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1987 - 10 S 917/85

    Haftungsausschluß des Gebäudeversicherers bei Überschwemmungsschaden;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2004 - 7 U 183/04
    Dahinstehen kann, ob von einer Überschwemmung i.S.v. § 3 Nr. 1 BEG 95 nur dann ausgegangen werden kann, wenn eine schadensträchtige Überflutung des Geländes außerhalb des Gebäudes und nicht nur von Gebäudeteilen vorliegt (so das LG unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, Urt. v. 5.7.2001 - 19 U 19/01; Dietz, Gebäudeversicherung, 2. Aufl. 1999, S. 224) oder ob der Tatbestand der Überschwemmung auch dann vorliegt, wenn sich auf der Straße ansammelndes Niederschlagswasser in erheblichen Mengen in die Kanalisation gelangt und von dort einen Rückstau in der Hauswasserleitung hervorruft, der zum Eintritt eines Gebäudeschadens führt (VGH Baden-Württemberg VersR 1988, 1258).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 10 U 3873/21
    Der Kläger, der seit fast zwei Jahrzehnten diverse Rechtsstreitigkeiten (u.a.) gegen die Beklagte und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) respektive deren Rechtsvorgängerinnen wegen beruflicher "Vergiftungen" bzw. mehrerer (Arbeits-)Unfälle und geltend gemachter Berufskrankheiten geführt hat und führt (s. dazu nur die beim erkennenden Senat rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsmittelverfahren L 10 U 40/08, L 10 U 1812/07 - dazu noch sogleich im Einzelnen -, L 10 U 2547/06, L 10 U 2546/06, L 10 U 3775/05 bzw. Bundessozialgericht - BSG - B 2 U 305/06 B, L 10 U 3271/05; die beim 9. Senat des Landessozialgerichts - LSG - Baden-Württemberg anhängigen Berufungsverfahren L 9 U 3872/21 und L 9 U 3751/21 gegen die BGHM; die beim Sozialgericht Heilbronn - SG - durchgeführten Klageverfahren S 13 U 918/20, S 7 U 1403/06, S 7 U 592/05, S 7 U 3805/04, S 7 U 658/04, S 7 U 183/04 sowie das jüngst anhängig gemachte Klageverfahren S 3 U 277/23) begehrt im vorliegenden Verfahren im Zugunstenweg gemäß § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) die Anerkennung seiner Gesundheitsstörungen als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 1317 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - nachfolgend BK 1317 - sowie die Gewährung von Verletztenrente.
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